Fassung AGB-2026-09-B · gültig ab 22.09.2026
Michele Diedrichsen · Shellis Spieleolympiade · Mühlenweg 25 · 24796 Bredenbek
moin@shellis-spieleolympiade.de · +49 173 6522936
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Michele Diedrichsen, Shellis Spieleolympiade (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden über die Durchführung mobiler Spiele- und Quizveranstaltungen für Erwachsene.
(2) Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform getroffen wurden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Buchungsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.
(3) Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten diese Bedingungen ebenfalls. Regelungen, die ausdrücklich nur für Verbraucher gelten, sind als solche gekennzeichnet.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Unterlagen ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar.
(2) Auf eine Anfrage hin erstellt der Anbieter ein individuelles, verbindliches Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot innerhalb der Angebotsfrist in Textform annimmt. Eine gesonderte Bestätigung durch den Anbieter ist für das Zustandekommen des Vertrags nicht erforderlich; die Buchungsbestätigung dient der Dokumentation der vereinbarten Eckdaten.
(3) Das Angebot ist, sofern darin nichts anderes angegeben ist, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Bis zur Annahme ist der Termin nicht reserviert.
(4) Die vereinbarten Leistungen, der Termin, der Veranstaltungsort, die Teilnehmerzahl, der Paketpreis sowie etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung.
(5) Der Anbieter kann eine Anfrage ablehnen, insbesondere wenn Termin, Gruppengröße, Veranstaltungsort oder sonstige Rahmenbedingungen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht ermöglichen.
(6) Buchungen sollen mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen. Kurzfristigere Anfragen sind nach Verfügbarkeit möglich.
§ 3 Leistungsumfang und Pakete
(1) Der Anbieter führt moderierte Spiele- und Quizveranstaltungen für Erwachsene durch. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem gebuchten Paket:
- Bronze · „Der Aufwärmer“ — 199 €, ca. 1,5 Std., 6–12 Personen: 5 Spielstationen (1 Quizrunde + 4 Aktionsspiele)
- Silber · „Der Klassiker“ — 259 €, ca. 2 Std., 6–20 Personen: 7 Spielstationen (2 Quizrunden + 5 Aktionsspiele)
- Gold · „Das volle Programm“ — 399 €, ca. 2,5 Std., 6–20 Personen: 9 Spielstationen (3 Quizrunden + 6 Aktionsspiele) sowie eine Themen-Spezialrunde nach Wahl
- Nur Kopfsache · reine Quizrunde — ab 199 €, ab 1,5 Std., 6–20 Personen: reine Quizrunden ohne Aktionsspiele; längere Runden und Gruppen über 20 Personen nach gesondertem Angebot
(2) Alle Pakete umfassen die Moderation der gesamten Veranstaltung, das benötigte Spielmaterial, den Auf- und Abbau, die laufende Punktewertung sowie die abschließende Siegerehrung.
(3) Die konkrete Auswahl der Spielstationen trifft der Anbieter passend zu Gruppe und Anlass. Wünsche und No-Gos des Kunden werden berücksichtigt, soweit sie rechtzeitig mitgeteilt werden. Ein Anspruch auf bestimmte einzelne Spiele besteht nicht.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Spiele oder Stationen aus organisatorischen, sicherheitsbezogenen, witterungsbedingten oder zeitlichen Gründen durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen. Die Gesamtzahl der Stationen und die Dauer bleiben davon unberührt.
(5) Eine individuelle Themen-Spezialrunde ist ausschließlich im Gold-Paket enthalten.
(6) Zusatzleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Es gelten folgende Preise:
- Zusatzrunde mit 2 weiteren Spielen: 50 €
- Zusätzliche Quizrunde: 25 €
- Gruppen ab 21 Personen: auf Anfrage, gesondertes Angebot
§ 4 Veranstaltungsort und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der vereinbarte Veranstaltungsort zum vereinbarten Aufbauzeitpunkt zugänglich und für die Durchführung geeignet ist. Der Zugang muss spätestens 60 Minuten vor dem vereinbarten Beginn möglich sein.
(2) Der Kunde stellt ausreichend geeignete Fläche sowie, soweit erforderlich, Tische, Sitzmöglichkeiten und einen Stromanschluss zur Verfügung.
(3) Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Kunde eine geeignete überdachte Ausweichmöglichkeit für die gesamte Gruppe bereit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Der Kunde informiert den Anbieter rechtzeitig über besondere örtliche Gegebenheiten, Zugangsbeschränkungen, Parksituation oder sonstige für die Durchführung relevante Umstände.
(5) Ist die Veranstaltung aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Kunden nicht oder nur eingeschränkt durchführbar, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Mehraufwand, der durch verspäteten Zugang entsteht, kann zu einer Verkürzung des Programms führen.
§ 5 Teilnehmerzahl
(1) Maßgeblich ist die im Angebot vereinbarte Teilnehmerzahl innerhalb der für das jeweilige Paket geltenden Spanne nach § 3 Abs. 1.
(2) Änderungen der Teilnehmerzahl sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, spätestens sieben Tage vor dem Termin. Bei wesentlichen Abweichungen kann eine Anpassung von Ablauf, Paket oder Preis erforderlich werden.
(3) Wird die Obergrenze des gebuchten Pakets überschritten, kann der Anbieter die Durchführung für die überzähligen Personen ablehnen, ein höherwertiges Paket anbieten oder eine alternative Durchführung vorschlagen. Eine Preisminderung bei geringerer Teilnehmerzahl findet nicht statt, da es sich um einen Gesamtpreis handelt.
§ 6 Preise und Anfahrt
(1) Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Alle Preise sind Gesamtpreise für die Gruppe. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen.
(2) Für die Anfahrt gilt, gemessen als kürzeste Route laut Google Maps ab Mühlenweg 25, 24796 Bredenbek, einfache Strecke:
- 0 bis 20 km: 0 €
- 21 bis 35 km: 20 €
- 36 bis 50 km: 35 €
(3) Veranstaltungsorte über 50 km Entfernung sind auf Anfrage und gegen gesonderte Vereinbarung möglich.
§ 7 Zahlung
(1) Zur Reservierung des Termins wird eine Anzahlung fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist:
- Bronze: 199 € gesamt, davon 60 € Anzahlung, Restbetrag 139 €
- Silber: 259 € gesamt, davon 80 € Anzahlung, Restbetrag 179 €
- Gold: 399 € gesamt, davon 120 € Anzahlung, Restbetrag 279 €
- Nur Kopfsache: ab 199 € gesamt, davon ab 60 € Anzahlung, Restbetrag ab 139 €
(2) Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Der Termin gilt erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert.
(3) Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, mahnt der Anbieter einmalig mit einer Nachfrist von drei Tagen. Nach fruchtlosem Ablauf ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben.
(4) Der Restbetrag ist spätestens sieben Tage vor dem Veranstaltungstermin per Überweisung fällig. Bei Unternehmen kann abweichend ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach der Veranstaltung vereinbart werden.
(5) Vereinbarte Anfahrtspauschalen und Zusatzleistungen werden dem Restbetrag zugeschlagen.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Terminverlegung
(1) Eine Verlegung des vereinbarten Termins ist bis 30 Tage vor dem Termin einmalig kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten verfügbar ist. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den neuen Termin angerechnet.
(2) Zwischen 29 und 14 Tagen vor dem Termin ist eine Verlegung gegen eine Bearbeitungspauschale von 30 € möglich.
(3) Später als 14 Tage vor dem Termin gilt eine Verlegung als Absage nach § 9.
(4) Ist die Durchführung aus Gründen unmöglich, die keine Seite zu vertreten hat, insbesondere bei behördlichen Verboten, amtlichen Unwetterwarnungen oder einem Todesfall im engen Familienkreis des Kunden, wird ohne Stornopauschale ein Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten vereinbart. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden geleistete Zahlungen abzüglich nachgewiesener Aufwendungen erstattet.
§ 9 Absage durch den Kunden
(1) Der Kunde kann die gebuchte Veranstaltung jederzeit absagen. Die Absage muss in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Anbieter.
(2) Es gilt folgende Stornostaffel, bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:
- mehr als 30 Tage vor dem Termin: keine Pauschale; geleistete Anzahlung wird vollständig erstattet
- 30 bis 14 Tage vor dem Termin: 30 %
- 13 bis 4 Tage vor dem Termin: 50 %
- 3 Tage bis zum Termin oder Nichterscheinen: 80 %
(3) Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornopauschale angerechnet und nicht zusätzlich berechnet. Ein Überschuss wird innerhalb von 14 Tagen erstattet.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten.
(5) Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, weil bei einer Veranstaltung im Freien die nach § 4 Abs. 3 geschuldete Ausweichmöglichkeit fehlt oder ungeeignet ist, gilt dies als Absage durch den Kunden zum Zeitpunkt der Feststellung. Ist der Anbieter bereits angereist oder mit dem Aufbau begonnen, wird der volle vereinbarte Preis fällig.
(6) Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei berechtigtem Rücktritt oder berechtigter Kündigung, bleiben unberührt.
§ 10 Absage durch den Anbieter
(1) Muss der Anbieter eine bestätigte Veranstaltung aus einem von ihm zu vertretenden Grund absagen und ist keine zumutbare Ersatzlösung möglich, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig und innerhalb von 14 Tagen erstattet.
(2) Bei kurzfristiger Verhinderung bemüht sich der Anbieter vorrangig um einen Ersatztermin oder eine geeignete Ersatzlösung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Widerrufsrecht
(1) Bei Buchungen von Veranstaltungen mit einem verbindlich vereinbarten Termin besteht kein Widerrufsrecht. Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin vorgesehen ist, sind nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerrufsrecht ausgenommen.
(2) Beim Kauf eines Gutscheins ohne festen Veranstaltungstermin steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular findest du im Abschnitt Widerrufsbelehrung (Gutscheine).
§ 12 Durchführung und Änderungen im Ablauf
(1) Der konkrete Ablauf kann an die Gruppendynamik, die örtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Zeitrahmen angepasst werden.
(2) Der Anbieter darf einzelne Stationen durch geeignete Ersatzstationen ersetzen, wenn dies für einen sicheren, fairen oder zeitlich sinnvollen Ablauf erforderlich ist.
(3) Eine Verkürzung oder Unterbrechung der Veranstaltung kann erforderlich sein, wenn die Durchführung aufgrund erheblicher Störungen, Gefährdungen oder stark beeinträchtigter Teilnehmer nicht sinnvoll oder nicht zumutbar ist. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.
(4) Verzögert sich der Beginn aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verkürzt sich die Veranstaltung entsprechend. Eine Verlängerung über die vereinbarte Dauer hinaus ist nur nach Absprache und gegen gesonderte Vergütung möglich.
§ 13 Verhalten und Sicherheit
(1) Die Teilnehmer haben die Anweisungen des Moderators zu beachten, insbesondere bei Aktions- und Geschicklichkeitsspielen. Spiele dürfen nur entsprechend der jeweiligen Anleitung durchgeführt werden.
(2) Der Anbieter kann einzelne Teilnehmer oder Gruppen von einer Station ausschließen, wenn durch ihr Verhalten eine konkrete Gefahr für Personen oder Sachen besteht.
(3) Bei erheblich alkoholisierten oder anderweitig beeinträchtigten Teilnehmern kann der Anbieter Spiele anpassen, aussetzen oder das Programm verkürzen, soweit dies zur Sicherheit erforderlich ist.
(4) Die Veranstaltung ist für Erwachsene konzipiert. Die Teilnahme Minderjähriger erfolgt nur in Begleitung und Verantwortung einer aufsichtspflichtigen Person.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder seine Teilnehmer schuldhaft an vom Anbieter mitgebrachtem Material verursachen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(5) Der Kunde ist für die Eignung und Verkehrssicherheit des von ihm gestellten Veranstaltungsortes verantwortlich.
§ 15 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Aufnahmen zu Werbezwecken werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Einwilligung der abgebildeten Personen erstellt und veröffentlicht.
(2) Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Eine Verweigerung oder ein Widerruf hat keinen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung und führt zu keinen Mehrkosten.
(3) Teilnehmer, die nicht aufgenommen werden möchten, teilen dies vor Beginn mit; dies wird bei der Durchführung berücksichtigt.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung sowie im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 18 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Fassung AGB-2026-09-B · Stand September 2026